Nach der Verbändevereinbarung Strom sind Sie verpflichtet, Netznutzungsentgelte für die Stromversorgung in Ihrem Leitungsgebiet zu veröffentlichen. Die Höhe der Netznutzungsentgelte hat bundesweit Vorprüfungen durch die Kartellbehörden ausgelöst, diese verlangen inzwischen die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen.
Sind Sie sicher, dass Ihre Entgelte einer Überprüfung standhalten? Haben Sie strikt nach Verbändevereinbarung kalkuliert, und stimmen Ihre Netzkosten noch?