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Netzzugang und Netznutzung

- Netzzugangsentgelte Gas -
Nach der Verbändevereinbarung Gas sind Sie verpflichtet, Netzzugangsentgelte für die Gasversorgung in Ihrem Leitungsgebiet zu veröffentlichen. Grundlage hierzu können die dort vereinbarten Anhaltewerte sein, die auf durchschnittlichen Kosten einer Endverteilung in Deutschland basieren. Ob Sie mit diesen Entgelten eine Kostendeckung erreichen bleibt offen. Insbesondere für Großkunden ist zu prüfen, inwieweit für diese ein Direktleitungsbau wirtschaftlicher/rentabler ist. Dies reduziert entsprechend die theoretischen Erlöse nach der Verbändevereinbarung Gas.

Unser Angebot

Mit unserem Beratungsteam aus Wirtschaftswissenschaftlern, Juristen und Ingenieuren können wir Sie u.a. bei
  • der Ermittlung der Netzbetriebskosten
  • der Aufbereitung der Kundendaten
  • der Identifizierung gefährdeter Kunden
  • der Berechnung von Kommunal- bzw. Regionalbriefmarken
  • der Aufteilung von Entgelten einer Transportstufe
  • der Erstellung von Preisblättern
durch unser Know-how auf diesem Gebiet unterstützen.
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