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Nach dem KWK-G und dem EEG sind Sie als Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus förderfähigen Anlagen abzunehmen und nach den gesetzlichen Maßgaben zu vergüten. Schwierigkeiten bestehen oft darin, die Förderfähigkeit oder auch die Vergütungshöhe festzustellen. Sie tragen damit ein wirtschaftliches Risiko wenn Ihr vorgelagerter Netzbetreiber wegen unzureichender Angaben eine Erstattung ablehnt.
Unser Angebot
Mit unserem Beratungsteam aus Wirtschaftswissenschaftlern, Juristen, Ingenieuren und Wirtschaftsprüfern können wir für Sie
- die Übereinstimmung von technischen Anlagen hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen
- die Höhe der Vergütung prüfen und
- die in Ihr Netz eingespeisten förderfähigen Strommengen und deren Vergütungshöhe
- die aus Ihrem Netz an Letztverbraucher abgegebenen Strommengen
testieren.
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