Der Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) ist lt. dem BMF-Schreiben vom 28.7.2022 auszufüllen, wenn die jPöR erstmals ab 1.1.2023 Umsätze zu erklären hat oder eine Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer (USt-IdNr.) beantragt, um am innergemeinschaftlichen Waren- bzw. Dienstleistungsverkehr teilzunehmen.
JPöR haben auch anzugeben, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (z. B. Jagdgenossenschaften).
Das BMF-Schreiben sowie die Fragebögen finden Sie hier. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.