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Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungsdauern nach der KANU-Festlegung der BNetzA – Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss

Am 8. November 2022 hat die BNetzA mit der KANU-Festlegung (BK9-22/614) die Möglichkeit eröffnet, für zukünftige Investitionen in die Gasnetze kürzere kalkulatorische Nutzungsdauern anzusetzen, so dass diese Investitionen bis 2045 abgeschrieben und damit bis dahin vollständig refinanziert werden. Hintergrund ist der 2045 vorgesehene Ausstieg aus der Erdgasnutzung. Die mögliche Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungsdauer ist unabhängig von einer ab 2045 möglichen alternativen Netznutzung (z. B. für den Transport von Wasserstoff oder anderer grüner Gase).

Die Regelungen gelten grundsätzlich für Investitionen, die ab dem Jahr 2023 als Fertiganlagen aktiviert werden.

Jeder Gasnetzbetreiber muss sich mit Ausstieg aus der Erdgasnutzung und deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss und den Lagebericht auseinandersetzten.

In dem Zusammenhang stellen sich u. a. folgende Fragen, die nur anhand des konkreten Einzelfalles beurteilt werden können:

  • Anpassung der handelsrechtlichen Nutzungsdauern – nicht für Investitionen in das Gasnetz ab 2023?
  • Außerplanmäßige Abschreibungen für Bestandsinvestitionen erforderlich?
  • Latente Steuer bei Abweichungen zu den steuerlichen Nutzungsdauern?
  • Abbildung von Rückbauverpflichtungen – insbesondere, wenn die alternative Nutzung der Gasnetze ab 2045 fraglich erscheint?
  • Angemessene Darstellung der Thematik im Lagebericht!

 

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